Deafgard Feueralarm für Gehörlose und Schwerhörige

Produktbild: Deafgard Feueralarm für Gehörlose und Schwerhörige

Der Deafgard ist batteriebetrieben und universell mit jedem Rauchwarnmelder einsetzbar. Zusätzlich hat das Gerät eine Weckerfunktion. Für private Wohnbereiche, Seniorenheime und der Wohnungswirtschaft.

Der Deafgard Alarm ist die drahtlose Lösung (also keine Installation nötig!), um den Feueralarm an Personen mit eingeschränktem Hörvermögen weiterzuleiten. Sie müssen allerdings bereits über einen akustischen Feueralarm verfügen, was für Hotels aber kein Problem darstellen sollte.

Zulassungen und Normen (Deafgard 1329-A01):
BS EN 50081-1: 1992 Elektromagnetische Kompatibilität. Allgemeiner Emissionsstandard. Wohnen, Handel und Leichtindustrie.
BS EN 50082-1: 1997 Elektromagnetische Kompatibilitäten. Allgemeiner Emissionsstandard. Wohnen, Handel und Leichtindustrie.

Allgemeine Merkmale

  • Keine Installation nötig
  • Drahtloser Betrieb
  • Automatische Aktivierung, wenn der Feueralarm anspringt
  • Ermöglicht die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
  • Integrierte Sicherheitsvorrichtung, betrieben mit Batterien
  • Kann auch als Vibrationswecker genutzt werden
  • Leistungsstarkes Vibrationskissen
  • Gleichzeitiges Stroboskop-Blitzlicht

Lieferumfang:

1 Deafgard-Gerät
1 Aufbewahrungshülle
1 Aufkleber Deafgard
1 Gebrauchsanweisung auf Deutsch

Video

 

Technische Daten

Parameter Deafgard
Artikelnummer / Ausführung Deafgard Feueralarm für Gehörlose und Schwerhörige
Gesamthöhe mit Vibrationskissen 115 mm
Höhe der Basis 55 mm
Breite 165 mm
Tiefe 125 mm
Gewicht ca. 840 g
Gehäuse ABS
Stromversorgung 4 × 1,5 V Alkalibatterien (keine wiederaufladbaren Batterien verwenden)
Lebensdauer der Batterien 12 Monate (je nach Marke; Funktionsprüfung mindestens 1× pro Monat empfohlen)
Normen / EMC BS EN 50081-1:1992, BS EN 50082-1:1997

 

Bedienungsanleitung

 

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