Deafgard Feueralarm für Gehörlose und Schwerhörige
Der Deafgard ist batteriebetrieben und universell mit jedem Rauchwarnmelder einsetzbar. Zusätzlich hat das Gerät eine Weckerfunktion. Für private Wohnbereiche, Seniorenheime und der Wohnungswirtschaft.
Der Deafgard Alarm ist die drahtlose Lösung (also keine Installation nötig!), um den Feueralarm an Personen mit eingeschränktem Hörvermögen weiterzuleiten. Sie müssen allerdings bereits über einen akustischen Feueralarm verfügen, was für Hotels aber kein Problem darstellen sollte.
Zulassungen und Normen (Deafgard 1329-A01):
BS EN 50081-1: 1992 Elektromagnetische Kompatibilität. Allgemeiner Emissionsstandard. Wohnen, Handel und Leichtindustrie.
BS EN 50082-1: 1997 Elektromagnetische Kompatibilitäten. Allgemeiner Emissionsstandard. Wohnen, Handel und Leichtindustrie.
Allgemeine Merkmale
- Keine Installation nötig
- Drahtloser Betrieb
- Automatische Aktivierung, wenn der Feueralarm anspringt
- Ermöglicht die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
- Integrierte Sicherheitsvorrichtung, betrieben mit Batterien
- Kann auch als Vibrationswecker genutzt werden
- Leistungsstarkes Vibrationskissen
- Gleichzeitiges Stroboskop-Blitzlicht
Lieferumfang:
1 Deafgard-Gerät
1 Aufbewahrungshülle
1 Aufkleber Deafgard
1 Gebrauchsanweisung auf Deutsch
Video
Technische Daten
| Parameter | Deafgard |
|---|---|
| Artikelnummer / Ausführung | Deafgard Feueralarm für Gehörlose und Schwerhörige |
| Gesamthöhe mit Vibrationskissen | 115 mm |
| Höhe der Basis | 55 mm |
| Breite | 165 mm |
| Tiefe | 125 mm |
| Gewicht | ca. 840 g |
| Gehäuse | ABS |
| Stromversorgung | 4 × 1,5 V Alkalibatterien (keine wiederaufladbaren Batterien verwenden) |
| Lebensdauer der Batterien | 12 Monate (je nach Marke; Funktionsprüfung mindestens 1× pro Monat empfohlen) |
| Normen / EMC | BS EN 50081-1:1992, BS EN 50082-1:1997 |
Bedienungsanleitung